Gericht urteilt im Fall Sven Alisch (Kreistagschef)

Der Kreistagsvorsitzende Sven Alisch (SPD) wurde 2010 vom Amtsgericht Neuruppin wegen Subventionsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Alisch und seine Frau haben Arbeiten an ihrem privaten Eigenheim über ein Förderprojekt der Rheinsberger Tourismus-Servicegesellschaft (RTS) in Höhe von mehr als 30.000 Euro abgerechnet. Die RTS hatte für den Umbau eines Mehrfamilienhauses zu einer Ferienanlage Fördergeld von mehr als 500.000 Euro erhalten. Der Vorsitzende Richter Pries bezeichnete Alisch als den „Drahtzieher“ bei dem Betrug und attestierte ihm ein „fehlendes Unrechtsbewusstsein“. Das Gericht verurteilte auch Alischs Ehefrau zu einer Geldstrafe von 5400 Euro, da sie als Geschäftsführerin der RTS die Rechnungen prüfen hätte müssen. Alischs Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und er muss 7200 Euro an gemeinnützige Vereine zahlen. Alisch kündigte an, Berufung einzulegen. Der CDU-Kreisvorsitzende Jan Redmann forderte Alisch zum Rücktritt von seinen Ämtern auf. Das Urteil wurde später vom OLG Brandenburg an das Landgericht Neuruppin zurückverwiesen.

2 Anmerkung zu “Gericht urteilt im Fall Sven Alisch (Kreistagschef)

  1. Jenny

    Ein wenig schockierend, weil ich einigermaßen in der Nähe wohne und das tatsächlich noch nicht so genau wusste! Danke in jedem Fall für diese Informationen!

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  2. Pingback: Beckersmühle und Sven Alisch (RTS Rheinsberg) - Sven Alisch aus Rheinsberg

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